Motorradversicherung
Alle die mit einem Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen möchten, benötigen eine Haftpflichtversicherung. Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Begründung ist sehr plausibel und förderlich für jeden Teilnehmer am Straßenverkehr. Die gesetzliche Haftpflicht gewährleistet die Schadensansprüche Dritter, sprich die Personen, die bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden betroffen ist erhält von der Gegenseite Schadensersatz auch wenn dieser finanziell dazu nicht in der Lage ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme:
- Personenschäden: 7,5 Mio. Euro
- Sachschäden: 1,12 Mio. Euro
- Vermögensschäden: 50.000 Euro
Folgende Kosten werden in Zusammenhang mit Schäden am gegnerischen Fahrzeug voll und ganz übernommen. Die Haftpflicht übernimmt die Kosten für den Nutzungsausfall und stellt Mietwagen zur Verfügung, zahlt den Abschleppdienst, die Wertminderung des geschädigten Fahrzeuges sowie alle Anwaltskosten, die durch das Verfahren entstehen. Weitere Schäden werden bei der M-Versicherung abgedeckt sofern sie eine V-Versicherung abschließen
- Brand oder Explosion
- Extreme Wetterbedingungen wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung
- Unfall mit Tieren
- Diebstahl
Eine Vollkaskoversicherung ist bei Motorrädern mehr als nur zur Empfehlen, da in der V-Versicherung auch durch grob fahrlässiges handeln ein Schaden entstanden ist wird dieses von der V-Versicherung übernommen. Auch schützen sie ihr Motorroad vor Naturkatastrophen wie Lawinen, Erdbeben oder durch mutwillige Handlungen unbekannter Personen. So empfehlen wir bei der Versicherung nicht an der falschen stelle zu Sparen. Vergleichen Sie die besten Angebote in unserem Vergleichsrechner und sichern sie sich die passende Rund-UM-Versicherung für ein sichere Zukunft.
Tipp
Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen bieten eine viel höhere Deckungssumme als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme. Es gibt Versicherungen, die bis 100 Mio. Euro abdecken.
Teilkasko
Die Teilkosko-V sichert alle Schäden am eigen Motorrad ab. Es sind Schäden, die nicht unmittelbar von Personen verursacht worden sind. Sollten Schäden durch Natureinwirkung wie Unwetter, Hagel oder Beschädigung durch Tiere entstehen so kann niemand als Schadenverursacher festgestellt werden. Zu den weiteren Leistungen der Teilkasko gehört auch Diebstahl. Die Teilkosko
- Naturgewalten wie Sturm, Überschwemmung Hagel oder Blitzschlag
- Brand und Explosion
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Glasbruch
- Diebstahl
- Marderbiss und vergleichbare Schäden an Bremsleitungen, Kabeln und Schläuchen
- Zusammenstoß mit Haarwild
Zusätzlich sind im Versicherungsschutz meisten nicht nur das Motorrad, sondern auch die Bauelemente wie Koffer, Gepäckrolle, Tankrucksäcke mitversichert. Was man allerdings nicht versichern kann, sind die Inhalte auf dem Motorrad. Der Schutzhelm ist allerding bei Ordnungsmäßiger befestigen mitversichert.