Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eigentümer von Immobilien sowie Vermieter benötigen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, um sich finanziell abzusichern. Die Versicherung wird aktiv, wenn der Eigentümer fahrlässige gegen seine Verkehrssicherungsaufgaben handelt. Als Beispiel sollte ein Passant im Winter vor der Haustür stürzen und verunglücken, weil der Eigentümer vor der Haustür nicht Salz gestreut hat, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz.
Unbebautes Grundstück
Auch haften Grundstückbesitzer eines Baulandes. Der Eigentümer ist verpflichtet dafür zu sorgen das niemand auf seinem Bauland zu Schaden kommt. So ist es auch Sinnvoll eine Versicherung abzuschließen vor Beginn der Bauarbeiten. Je nach Grundstücksfläche gibt es unterschiedliche Preise für die Beiträge. Die Deckungssumme liegt bei 3 Millionen Euro. Sollte sich der Eigentümer für eine Eigennutzung des Objektes entscheiden so benötigt er keine Grundbesitzerhaftplicht Versicherung. Die Private genügt in diesem Falle voll und ganz und greift bei allen Schäden ein.
Eigentümergemeinschaften
Eigentümergemeinschaften sollten es in Erwägung ziehen die Versicherung abzuschließen. Nicht alle Bereiche des Mehrfamilienhauses sind durch eine Privathaftpflicht abgedeckt. Fahrstühle oder die Treppenhäuser sind nicht abgedeckt.
Als Mieter solche man diese Art von Versicherung verzichten, da sie über die Police des Vermieter bereits abgesichert sind.
Welche Leistungen beinhaltet die Versicherung?
Im Falle das auf dem Grundstück ein Schaden entsteht, prüft die Police ob diese Ansprüche berechtigt sind. Hat der Eigentümer seine Pflichten nicht verletzt so übernimmt die Versicherung die Kosten.
Um den Beitrag der Versicherung festlegen zu können sind einige Faktoren zu beachten. Folgende Faktoren beeinflussen den Beitrag:
- Anzahl der Wohneinheiten
- Die Schäden der letzten fünf Jahren
- Laufzeit der Versicherung
- Die Eigentumsart (alleiniges Eigentum oder gemeinschaftliches Eigentum)
- Die Jahresbruttomiete aller Wohneinheiten
- Die Risikoart